Heimeinzug
Das fachlich und sozial kompetente Personal bemüht sich gerade in der Eingewöhnungsphase den BewohnerInnen den Wechsel vom trauten Heim in das neue Domizil so angenehm wie möglich zu gestalten.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir unter der Tel.Nr.: 07743 / 2204-25 bzw. E-Mail: office@mariarast.at gerne zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Heimantrag und weitere Informationen zu.
Entgelt für Heimplatz ab 1. Jänner 2012
| |
Tagessatz pro Person |
| |
EURO |
| 1-Personen-Wohneinheit |
72,90 |
| Lebensmittel=Rückersatz bei vorübergehender Abwesenheit |
3,32 |
Zur Kostendeckung des Heimentgeltes wird die Pension, das Pflegegeld bzw. das Vermögen herangezogen.
Ist das Einkommen eines/r Heimbewohners/in zu gering, kann beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft) Sozialhilfe beantragt werden.
Pflegezuschlag:
Von Pflegegeldbeziehern ab der Pflegestufe 3 werden 80 % der jeweiligen Pflegestufe als Pflegezuschlag verrechnet.
Von Pflegegeldbeziehern der Pflegestufen 1 und 2 wird ein Pflegezuschlag in Höhe des zustehenden Pflegegeldes (abzüglich 20 % der Pflegestufe 3) verrechnet.
Sollte noch kein Pflegegeldbescheid vorliegen, ist der Heimträger berechtigt, den Pflegezuschlag vorzuschreiben (siehe O.ö. Alten- und Pflegeheimverordnung § 25). |